YouTube: Leistungsschutzrecht
Das Bundeskabinett hat nun doch das sogenannte Leistungsschutzrecht auf den Weg gebracht (hier ein paar Stellungnahmen), mit dem Suchmaschinen (sprich Google) dazu verpflichtet werden, für Snippets in Suchergebnissen und aggregierten Nachrichtenseiten Lizenzgebühren an Verlage/Verleger zu entrichten. Für jene Teaser also, durch die täglich viele Besucher überhaupt erst auf den Webseiten der Holzmedien landen. Wäre ich Google, würde ich bei Springer beginnend für ein paar Wochen sämtliche deutschen Presseerzeugnisse aus meinem Index streichen. Zu Anschauungszwecken. Mal sehen, wer danach noch Interesse am Leistunsschutzrecht hätte ...
Leistungsschutzrecht for Dummies
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